Grenzgänger
sind Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich
von Ihrem Wohnsitz in Deutschland in die Schweiz pendeln.
Grundsätzlich
ist der Grenzgänger in Deutschland steuerpflichtig.
Die
Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine G-Bewilligung.
Mehr
unter http://www.wochenaufenthalt.ch

Definition Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter
sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die
arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmäßig an einem anderen Ort
(sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen. Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort
(Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an
den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht
zumutbar ist.
Bewilligung
Der
Wochenaufenthalter im Verhältnis EU-Schweiz erhält eine Grenzgänger
Bewilligung. Diese Bewilligung hat die Auflage, gemäss dem
Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, das der
Grenzgänger einmal in der Woche die Schweiz verlässt, über die Nacht hinweg.
Steuern
Wie
die steuerliche Auswirkung sein wird, muss vorab unbedingt mit dem
Wohnstättenfinanzamt geklärt werden. Die Schweiz wird die volle Quellensteuer
nach Tabelle vom Bruttolohn abziehen. Hier ist zu beachten das eine
Doppelbesteuerung erfolgen könnte.
Die
Vereine Grenzgaenger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. geben keine Auskuenfte
zum Thema Steuern, sie sind nicht steuerberatend taetig. Wenden
Sie sich in steuerlichen Fragen an:
Steuerberater,
Wirtschaftspruefer, Steuerbehoerden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene
Berufe.
Grenzgänger
und Wochenaufenthalter in der Schweiz erhalten die Broschüre Grenzgänger
Schweiz

Was ändert sich beim
Grenzgänger bzw. Wochenaufenthalter?
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Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.
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Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung
(Pensionskasse) BVG.
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Unfallversicherungspflicht in der Schweiz für
Beruf und Freizeit NBU.
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Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz
ALV, Leistung in Deutschland.
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 | Steuern: in der Schweiz Quellensteuer und in
Deutschland Einkommenssteuer unter Anrechnung der Quellensteuer.
(Ausnahme ggf. Wochenaufenthalter)
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 | Krankenversicherungspflicht in der
Schweiz KVG, Befreiung für deutsche Grenzgänger möglich.
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht
automatisch geregelt.
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 | Girokonto bei einer Schweizer Bank.
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