Grenzgänger

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CH  Tel +41 (0)  71  6887802

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA   Tel +49 (0) 721  93381993

 

 

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DI    9 bis 19 Uhr

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Grenzgänger sind Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich von Ihrem Wohnsitz in Deutschland in die Schweiz pendeln.

 

Grundsätzlich ist der Grenzgänger in Deutschland steuerpflichtig.

Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine G-Bewilligung.

 

Mehr unter http://www.grenzgaenger.de

 

 

 

Grenzgänger in der Schweiz erhalten die Broschüre Grenzgänger Schweiz

 

 

Was ändert sich beim Grenzgänger?

 

Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.

Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.

Unfallversicherungspflicht in der Schweiz für Beruf und Freizeit NBU.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV, Leistung in Deutschland.

Steuern: in der Schweiz Quellensteuer und in Deutschland Einkommenssteuer unter Anrechnung der Quellensteuer.

Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG, Befreiung für deutsche Grenzgänger möglich.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.

Girokonto bei einer Schweizer Bank.

 

Was kann beim Grenzgänger weiterhin in Deutschland bestehen bleiben?

Altersvorsorge in Deutschland (freiwillig).

Private Unfallversicherung in Deutschland.

Immobilien in Deutschland.

Girokonto bei einer deutschen Bank.

 

                                                 

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562